Deutsche Studenten die keinen familiären Bezug zu den Niederlanden haben haben es seit Januar 2014 ausgesprochen schwer. Bis Januar 2014 konnte das sogenannte "Nationaliteitsvereiste" (zu deutsch: Nationalitätsvorraussetzung) durch das ableisten von 32 Arbeitsstunden abgeleistet werden. Der Student musste dazu in den Niederlanden angemeldet 32 Stunden im Monat arbeiten um Anspruch auf die knapp 270 € und das Niederlande weit gültige Semesterticket zu haben.
Seit 2014 müssen Studenten nun 56 Stunden im Monat in den Niederlanden um das Recht auf Studienfinanzierung zu behalten.
Die niederländische Studienfinanzierung kann bei der DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs) in Groningen oder den einzelnen Servicepunkten beantragt werden. Schauen Sie sich dazu die Seite der DUO an. Diese ist in niederländisch und englisch Verfügbar, die Nutzung der niederländischen Sprachversion wird wärmstens empfohlen. Die niederländische Studienfinanzierung muss anders als das Bafög nicht zurückgezahlt werden.
Neben der Studienfinanzierung kann auch ein Studiendarlehen aufgenommen werden. Informationen zu dem Studiendarlehen finden Sie ebenfalls auf der DUO Seite. Studiendarlehen müssen jedoch wohl zurückgezahlt werden.
Wer in den Niederlanden arbeitet muss in den Niederlanden versichert sein. Dies gilt insbesonder auch wenn man 56 Stunden im Monat arbeitet. Mehr Informationen zum Arbeit finden in den Niederlanden finden Sie im Niederlande Journal im Artikel Studentenjob in den Niederlanden.
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