Da sich Ihre Immobilie in den Niederlanden befindet wird in der Regel niederländisches Recht auf diese anwendbar sein.
Anderes gilt gemäß Rom I für den Fall, dass Sie das Ferienhaus vermieten. Bei einem Vertrag mit einem in der EU ansässigen Verbraucher kann jedoch ein gänzlich anderes Recht gelten.
Zudem könnte es sein das Sie Ihre Immobilie, bzw. die Vermietungstätigkeit der Immobilie, in das niederländische Handelsregister eintragen müssen. Dies zumindest dann, wenn Sie nicht sporadisch „mal einem Freund das Ferienhaus vermieten“ sondern regelmäßig, eventuell sogar via einer Agentur, das Ferienhaus vermieten.
Die Eintragung in das Handelsregister hat auch weitreichende steuerliche Konsequenten, die unter Umständen nicht einmal unerwünscht sind.
Mehr zum niederländischen Handelsregister erfahren Sie auf niederländisches-recht.de einem Webblog zum niederländischen Recht.